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Es werden Posts vom 2014 angezeigt.

Aussicht auf das Neue Jahr

Werte Leser, eine bewegtes Jahr neigt sich zu Ende. Der Immobilienmarkt war auch in diesem Jahr überwiegend von einem positiven Marktumfeld bestimmt. Wie sich die Mietpreisbremse und das idiotische Bestellerprinzip künftig auswirken werden, kann man derzeit noch nicht beurteilen. Positive Impulse sind hiervon jedenfalls nicht zu erwarten. Die Politik nutzt hier wieder einmal die Methode der Augenwischerei, um von der realen Problem abzulenken und setzt mit steigenden Grunderwerbssteuern noch eines oben drauf. Über die Niedrigzinspolitik in der EU-Zone wird zwar aktuell die Nachfrage nach Immobilien getrieben, jedoch ist dies keine Nachfrage die aus sich selbst heraus kommt. Vielmehr investieren Käufer und Anleger oft aus Mangel an Anlagealternativen, gerade im Mietwohnungsbau. Es soll bitteschön keiner hoffen, dass das komplizierte und mieterlastige Mietrecht den (Privat-)Investoren egal ist, sobald sich wieder verlässliche Anlagealternativen auftun, wird auch die Nachfrage w

Bestellerprinzip Nachteile für den Mieter

Werte Leser, zunächst klingt das gut: Keine Provision mehr für den Mieter. Auf den zweiten Blick stellen sich aber Fragen: Finden Suchende es wirklich gut, wenn der Makler erst nach dem Auftrag auf die Suche geht, könnte es nicht sein, dass dies länger dauert als dem Mieter lieb ist? Wenn der Makler sein Geld nur vom Vermieter bekommt, werden dann Sammeltermine nicht eher zunehmen? Da der Vermieter den Makler einpreisen muss, wird es sicherlich auf eine längere Mindestmietdauer achten, dass heißt Kündigungsverzichte des Mieters über 2 - 3 Jahre werden wohl wesentlich öfter der Fall sein? Die Kosten des Makler fließen über die Kalkulation des Vermieters mittelbar in den Mietspiegel ein, werden dadurch die im Mietspiegel ausgewiesen Mieten tendenziell steigen? Dies sind nur einige Aspekte. Diese zeigen sich aber erst bei genauem Hinsehen, vordergründig hört sich das aber halt erst mal wie eine Wohltat fürs Volk an. Ihnen allen eine fröhliche Weihnachtszeit! www.kestler

Bestellerprinzip verstößt gegen Verfassung

Werte Leser, trotz erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken hält die große Koalition weiter an dem unsäglichen Bestelleprinzip fest. Wenn das so weitergeht, weren sich noch viele weitere Berufsgruppen wundern, wie der Staat nach und nach willkürliche Einkommensbeschränkungen durchsetzt. Stimmen Sie gegen das Bestellerprinzip. Der vorliegende Entwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz z ur Änderung des Wohnungsvermittlungsgesetzes enthält unter anderem die Regelung zum so genannten Bestellerprinzip. Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, Wohnungssuchende vor unseriösen Anbietern zu schützen. Aus Sicht des Verbraucherschutzes verfehlt das „Bestellerprinzip“ jedoch sein Ziel. Es schwächt den Mieter in seiner Position. Denn mit dem aktuellen Gesetzentwurf wäre es für Mieter kaum möglich, einen Makler zu beauftragen. Wer zum Beispiel berufsbedingt in eine andere Stadt umziehen muss, wird keine Möglichkeit mehr haben, einen Makler für die Wohnun

Petition gegen das Bestellerprinzip

Werte Leser, die schwarz-rote Koalition verfolgt trotz massiver verfassungsrechtlicher Bedenken weiter das ideologisch motivierte Vorhaben mit aller Macht die Mietpreisbremse mit dem Bestellerprinzip durchzusetzen. Seltsamerweise regt sich aus weiten Teilen der Wirtschaft kaum Widerstand, obwohl dies doch ein klarer Versuch ist die Vertragsfreiheit und das Einkommen einer beliebig ausgewählten Berufsgruppe zu beschneiden. Wenn man sich vorstellt, das im Zuge der ganzen Diskussion in Berlin sogar CDU-Politiker auf die Idee kommen, man könnte doch als Ausgleich für die mittlerweile horrende Grunderwerbssteuer im Gegenzug die Höhe der Maklerprovision einfach gesetzlich nach unten regeln, müssten doch eigentlich wesentlich mehr Menschen reagieren. Was heißt dies im Klartext: Ein klarer Angriff auf die Marktwirtschaft und alle Unternehmen, die im Wettberb täglich versuchen ihr Einkommen zu erzielen.  Klare Philosophie dahinter: Wenn Brötchen nach Meinung der Politik zu teuer s

Bestellerprinzip und Mietpreisbremse

Werte Leser, leider hat es sich ein Teil der Politik - trotz klarer Bedenken von Fachleuten - auf die Fahnen geschrieben populistische Maßnahmen durchzusetzen. Mittlerweile gibt es sogar Gutachten von renommierten Staatsrechtlern, die erhebliche Bedenken haben, ob das geplante Gesetz überhaupt verfassungsgemäß ist. Darauf möchten wir aber hier nicht näher eingehen. Man muss sich aber mal die irrwitzigen Wendungen vorstellen, mit denen versucht wird den Mieter von einer möglichen Maklerprovision zu befreien. Weil selbst die Gesetzesbefürworter erkennen, das auch Mieter Suchaufträge erteilen möchten, versucht man über haarsträubende Regelungen die Provisionszahlung von den Mietern abzuwenden. So darf ein Makler eine Mieterprovision verlangen, wenn er nach dem Suchauftrag des Mieters eine Wohnung anbietet, die er bisher noch nicht im Angebot hatte bzw. vorher nicht kannte. Das würde bedeuten, dass eine einmal !! angebotene Wohnung für den nächsten Interessenten nicht mehr prov