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Bestellerprinzip und Mietpreisbremse

Werte Leser,

leider hat es sich ein Teil der Politik - trotz klarer Bedenken von Fachleuten - auf die Fahnen geschrieben populistische Maßnahmen durchzusetzen.

Mittlerweile gibt es sogar Gutachten von renommierten Staatsrechtlern, die erhebliche Bedenken haben, ob das geplante Gesetz überhaupt verfassungsgemäß ist.

Darauf möchten wir aber hier nicht näher eingehen.

Man muss sich aber mal die irrwitzigen Wendungen vorstellen, mit denen versucht wird den Mieter von einer möglichen Maklerprovision zu befreien.

Weil selbst die Gesetzesbefürworter erkennen, das auch Mieter Suchaufträge erteilen möchten, versucht man über haarsträubende Regelungen die Provisionszahlung von den Mietern abzuwenden.

So darf ein Makler eine Mieterprovision verlangen, wenn er nach dem Suchauftrag des Mieters eine Wohnung anbietet, die er bisher noch nicht im Angebot hatte bzw. vorher nicht kannte. Das würde bedeuten, dass eine einmal !! angebotene Wohnung für den nächsten Interessenten nicht mehr provisionspflichtig vermittelt werden kann. Wer schon mal eine Wohnung gesucht hat, kann leicht nachvollziehen, wieviele Mietinteressenten wohl die erste angebotene Wohnung sofort genommen haben.

Darüber hinaus macht man gerade das zunichte, was einen guten Makler ausmacht. Marktkenntis und gute Kontakte zu Vermietern. Der Makler soll doch eigentlich möglichst viele Immobilien kennen und anbieten können und nicht erst anfangen zu suchen, wenn er beauftragt wird. Gerade in der Vermietung ist die für die Suche zur Verfügung stehende Zeit oft knapp bemessen.

Schönen Tag.

www.kestler-immobilien.de





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