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Es werden Posts vom Februar, 2017 angezeigt.

Starke Preisexplosion bei Immobilien in Großstädten

Werte Leser, nachfolgend interessanter Artikel zum Thema Immobilienpreisentwicklung. http://www.xing-news.com/reader/news/articles/610938?link_position=digest&newsletter_id=19840&xng_share_origin=email Weiter gilt: Immobilien sind eine interessante Anlageform, genaue Prüfung und Kalkulation beliebt aber unerlässlich. Schönen Tag. www.kestler-immobilien.de

BGH Urteil zu Wucherimmobilien

Werte Leser, In einem Prozess verklagt die Käuferin einer Eigentumswohnung die finanzierende Bank, weil diese nicht auf die sittenwidrige Überteuerung hingewiesen hätte. Den Artikel hierzu finden sie bei: http://www.cash-online.de/immobilien/2017/kaufpreis-immobilie/362168?utm_source=nl&utm_medium=email&utm_campaign=finanznewsimmo070217 Nun wurde das Verfahren wegen Heranziehung des Bewertungsverfahrens an die Berufungsinstanz zurückverwiesen. Wie das Verfahren schlußendlich ausgeht, wird man sehen. Klar ist jedoch, dass Fehlentscheidungen zu Immobilienkäufern mit erheblichen finanziellen Folgen verbunden sein können und diese auch nur schwer wieder rückgängig gemacht werden oder korrigiert werden können. Deshalb raten wir jedem Immobilienkäufer seine Entscheidung fundiert zu treffen und für komplexe Fragestellungen einen Immobilienprofi hinzu zu ziehen. Der Fachmann kann auch alle nicht Marktrisiken, Zinstrends oder Preisentwicklungen vorhersehen, aber er kann he

HInweis Rauchwarnmelder - Pflicht

Werte Leser, Da das Thema immer wieder mit Unklarheiten behaftet ist, nachfolgend eine kurze Info. Nach der BayBO gilt:  ... In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. In anderen Bundesländern gelten ähnliche Verordnungen mit teilweise anderen Fristen. Somit sollten alle Eigentümer von Immobilien zeitnah das Thema angehen und entsprechende geeignete Rauchmelder einbauen. Die Kosten hierfür sind überschaubar, die Wartung kann auf den Mieter umgelegt werden. Schönen Tag. www.kest